Allgemeine Geschäftsbedingung für Camps

Mit Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars oder der „online-Anmeldung“ erkennt der Erziehungsberechtigte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Teilnehmergebühr ist bei Abgabe der Anmeldung zu entrichten, oder nach Aufforderung.

Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn des Fußballcamps werden 10% der Teilnehmergebühr berechnet, bei Rücktritt innerhalb der letzten 7 Tage 50%. Nach Beginn des Camps wird die Teilnehmergebühr nicht mehr erstattet.

Versicherung: Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Kind gesund und sportlich voll belastbar ist. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingstage sind durch die Krankenversicherung des Erziehungsberechtigten abgesichert, ebenso Unfälle oder Verletzungen auf dem Weg zum oder vom Trainingsort.

Während der Trainingstage hat das Kind den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten und die Trainingsanlage nicht ohne Absprache zu verlassen. Bei grober Missachtung erfolgt der Ausschluss vom Training ohne Erstattung der Teilnehmergebühr.

Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Daten auf dem Anmeldeformular werden vertraulich behandelt. Fotos der Kinder während der Trainingstage darf der Veranstalter sowie seine Ausrüster auf deren Homepage, bei Instagram und Facebook bzw. für deren Werbezwecke veröffentlichen.

Bei nicht ausreichenden Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Camp bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Die Teilnehmergebühr wird in diesem Fall erstattet.

Allgemeine Geschäftsbedingung für Fördertraining

Mit der unterschriebenen Anmeldung oder der „online-Anmeldung“ erkennt der Erziehungsberechtigte die Allgemeinen Geschäftbedingungen an.

Die Anmeldung zum Fördertraining erfolgt immer für einen Monat, bei einer Trainingsstunde pro Woche (Trainingstag individuell abgesprochen). Bis zum 20. eines Monats muss sich der Erziehungsberechtigte für den Folgemonat entscheiden. Hier reicht eine mündliche Zu- oder Absage.

Die Teilnehmergebühr ist ein Monatsbeitrag und jeweils am 1. Trainingstag eines Monats zu entrichten.

Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Daten der Anmeldung werden vertraulich behandelt. Fotos der Kinder während des Trainings darf der Veranstalter auf seiner Homepage bzw. für seine Werbezwecke veröffentlichen.

Bei nicht ausreichenden Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Training abzusagen.

Versicherung: Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Kind gesund und sportlich voll belastbar ist. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während des Trainings sind durch die Krankenversicherung des Erziehungsberechtigten abgesichert, ebenso Unfälle oder Verletzungen auf dem Weg zum oder vom Training.